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Offizielles Organ der FMH

Lesedauer ca. 5 Min.

Ambulante Tarifrevision

Weichen für zukunftsfähiges ­Tarifsystem gestellt

Die Tarifpartner haben die Weichen für ein zukunftsfähiges Tarifsystem gestellt. Das vorliegende Gesamtpaket, bestehend aus TARDOC und Ambulanten Pauschalen sowie einer Begleitvereinbarung, stellen einen Kompromiss zwischen den Tarifpartnern dar, der die Einführung der neuen ambulanten Tarife per 1. Januar 2026 und deren kontinuierliche Pflege und Weiterentwicklung ermöglicht – Ärztinnen und Ärzte spielen dabei eine entscheidende Rolle. Nun liegt es am Bundesrat, diese wichtige Revision zur Stärkung des ambulanten Bereichs und zur Entlastung der Prämienzahlenden zu unterstützen und möglichst rasch zu genehmigen.

In der Ausgabe der Schweizerischen Ärztezeitung vom 7. Oktober 2024 haben wir darüber informiert, dass die Ablösung von der veralteten Tarifstruktur TARMED bevorsteht. Per 1. Januar 2026 wird ein neues Tarifsystem bestehend aus dem Einzelleistungstarif TARDOC und Ambulanten Pauschalen eingeführt. Der Bundesrat hat am 19. Juni 2024 die neue ambulante Tarifstruktur teilgenehmigt und die OAAT AG und die Tarifpartner beauftragt, das Ge­neh­migungsgesuch bis Ende Oktober 2024 einzureichen. Daraus resultiert das vorliegende Gesamtpaket und zusätzlich eine Begleitvereinbarung der Ta­rif­part­ner. Letztere ermöglicht auch eine rasche Überarbeitung der noch nicht sach­ge­rech­ten ambulanten Pauschalen und ermöglicht damit mit dem neuen komplexen Tarifsystem eine qualitativ hochstehende Patientenversorgung sowie eine KVG-konforme Vergütung. Die Tarifpartner haben am 22. Oktober 2024 in der OAAT AG dem Gesamtpaket «Ambu­lante Tarife» zusammen mit einer Be­gleit­vereinbarung zugestimmt. Ent­scheidend dabei ist die Weiterentwicklung der Tarifstrukturen unter Einbezug der Fach­gesell­schaften, das Aus­weisen der einzelnen Kos­ten­komponenten, das se­pa­rate Monitoring der Grundversorgung und Psychiatrie sowie die Überarbeitung der per 1. Januar 2026 in Kraft tretenden Pau­scha­len. Der Entscheid bestätigt erfreulicherweise die gelebte Tarif­part­ner­schaft. Ohne Einigung der Tarif­partner kann der Bundesrat die ambulante Tarifstruktur auch, ohne tarifpartnerschaftliche Begleit­verein­ba­rung, selbst festlegen.

Anlässlich einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung haben die Delegierten dem Gesamtsystem inkl. Begleitvereinbarung mit grosser Mehrheit zugestimmt. 

Die Delegierten stellen sich hinter das vorliegende Gesamtpaket

Die Delegierten der FMH haben anlässlich der Delegiertenversammlung vom 26. September 2024 dem Gesamtpaket «Ambulante Tarife» grundsätzlich einstimmig zugestimmt. Medizinische Fachgesellschaften stellten bei der Über­prü­fung der Pauschalen, die erst nach der Teilgenehmigung möglich war, in zahlreichen Fällen inhaltliche Lücken fest, die auf die mangelhafte Daten­grund­lage oder fehlende medizinische Homogenität zurückzuführen sind. Des­halb braucht es im Einführungsjahr zwingend befristete flankierende Massnahmen beziehungsweise Einführungs­mo­da­li­tä­ten im Sinne von Über­gangs­bestim­mungen zur Risikoverminderung. Die Einführung von ambulanten Pauschalen und die Anwendung von TARDOC im spezialärztlichen Bereich darf nicht zu einer Verschlechterung der Grund­ver­sor­gung führen. Die Einführungs­moda­litäten im Sinne einer Begleitvereinbarung wurden Anfang Oktober 2024 zwischen den Tarifpartnern verhandelt, damit die Patientenversorgung, die Behandlungs­qualität sowie eine KVG-konforme Ver­gütung sichergestellt werden können. Die Begleitvereinbarung hält auch fest, wie sich TARDOC und ambulante Pauschalen nach der Inkraftsetzung weiterentwickeln müssen.

Anlässlich einer ausserordentlichen Dele­giertenversammlung haben die Delegierten dem Gesamtsystem inkl. Begleitvereinbarung mit grosser Mehr­heit zugestimmt. 

Innerhalb der FMH gibt es einen demokratisch abgestützten Prozess zur Be­schluss­fassung. Dabei sind auch Rechts­mittel vorgesehen, die Minderheiten anwenden können. Im Nachgang haben sieben Fachgesellschaften (Schwei­ze­rische Gesellschaft für Oto-Rhino-Laryngologie, Hals- und Gesichts­chirurgie; Schweizerische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie; Schweizerische Gesellschaft für Nuklear­medizin; Schweizerische Gesellschaft für Handchirurgie; Schweizerische Gesellschaft für Pathologie; Schweize­rischen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie; Schweizerische Gesellschaft für Radiologie) nach Artikel 40a der Statuten der FMH das Refe­rendum gegen den Beschluss der Dele­giertenversammlung ergriffen. Unmit­telbar danach haben die Dachverbände der kantonalen Ärztegesellschaften einen Rückkommensantrag auf den Dringlich­keitsentscheid vom 21. Oktober 2024, der damals knapp nicht das vorgeschriebene Quorum errfüllte, eingereicht. Entsprechend tagte am 31. Oktober 2024 die Delegiertenversammlung erneut in einer ausserordentlichen Sitzung. Der Rückkommensantrag bezüglich dem Dringlichkeitsentscheid war erfolgreich und die Delegierten haben den am 21. Oktober 2024 gefällten Entscheid zum Gesamtsystem inkl. Begleit­verein­barung als dringlich erklärt. Damit ist der Entscheid der Delegierten­ver­sam­mlung rechtskräftig und abschliessend. Der Weg zur gemeinsamen Eingabe des Genehmigungsgesuchs der Tarifpartner war nun frei. Mit diesem Entscheid bekräftigt die FMH ihr Engagement für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Stärkung der ambulanten Versorgung – die kosteneffizienteste Versorgungsform.

Die Tarifpartner curafutura, ­santésuisse, H+ und FMH haben das Genehmigungsgesuch Anfang November 2024 dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. 

Weiteres Vorgehen und Ausblick

Die Tarifpartner curafutura, santésuisse, H+ und FMH haben das Genehmi­gungsgesuch Anfang November 2024 dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Damit konnte ein grosser Meilenstein geschafft werden – erstmals seit über 20 Jahren ist es den Tarifpartnern gelungen ein Gesuch an den Bundesrat auszuarbeiten, hinter dem alle Tarifpartner stehen. Nun liegt es am Bundesrat, diese wichtige Revision zur Stärkung des ambulanten Bereichs und zur Entlastung der Prämienzahlenden zu unterstützen und zu genehmigen. Nachdem nun sämtliche Forderungen des Bundesrates tarifpartnerschaftlich erarbeitet und umgesetzt sind und von allen KVG-­Tarifpartnern unterstützt werden, geht die FMH davon aus, dass der Entscheid des Bundesrates rasch erfolgen kann.

Die FMH bereitet derweil die Inkraft­setzung des neuen Tarifsystems im ambulanten Bereich mit grossem Enga­gement vor. Dazu werden wir Sie kurz vor Jahresende erneut informieren. In der Zwischenzeit werden sämtliche relevanten Informationen auf der Website tardoc.fmh.ch aufgeschaltet werden.

Korrespondenz:
Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife, tarife.ambulant@fmh.ch